Präambel:
Der Verband der Kärntner Bürger- und Schützengarden hat Auszeichnungen geschaffen, um
Kamerad(inn)en, Musiker(innen), Marketenderinnen, Freunden und Gönnern Dank und Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen ausdrücken zu können. Mit dieser Würdigung werden persönlicher Einsatz, Bescheidenheit und stille Mitarbeit aber auch Mut und Treue für das Kärntner Schützenwesen hervorgehoben. Die Ehrungen sollen Dank und Anerkennung für vielfache ehrenamtliche Tätigkeiten und den persönlichen Einsatz ausdrücken.
Verdienstmedaillen
Zweck der Auszeichnung:
Die Treue für langjährige Zugehörigkeit und vorbildliche Mitgliedschaft zu einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde (Ausnahme - Mitglieder von Partnergarden einer der Kärntner Bürger- und
Schützengarden) wird durch die Verleihung von "Verdienstmedaillen" in Bronze, Silber und Gold
gewürdigt.
Die Verleihung der Verdienstmedaillen erfolgt in würdiger Form und festlichem Rahmen (im
Normalfall beim Landestreffen des Verbandes der Kärntner Bürger- und Schützengarden) durch den Landesobmann, den Landesmajor und den politischen Höchstanwesenden des Landes Kärnten.
Die Verdienstmedaille in Bronze kann an Mitglieder einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde verliehen werden, die mind. 15 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Die Verdienstmedaille in Silber kann an Mitglieder einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde verliehen werden, die mind. 25 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Die Verdienstmedaille in Gold kann an Mitglieder einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde verliehen werden, die mind. 40 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Die Verdienstmedaille in Gold mit Eichenkranz und Jahreszahl kann an Mitglieder einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde verliehen werden, die 50, 60, 65 oder 70 Jahre Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Marketenderinnen - Verdienstabzeichen
Zweck der Auszeichnung:
Die Grundlage einer Verleihung bilden die erworbenen Verdienste einer Marketenderin, einer
Fahnenbandpatin bzw. einer Fahnenpatin (Fahnenmutter). Der Verband der Kärntner Bürger- und
Schützengarden spricht mit der Verleihung Dank und Anerkennung fur besonders aktive und treue Mitarbeit in einer der Kärntner Bürger- und Schützengarden aus.
Die Verleihung der Marketenderinnen-Verdienstmedaillen erfolgt in würdiger Form und festlichem
Rahmen (im Normalfall beim Landestreffen des Verbandes der Kärntner Bürger- und
Schützengarden) durch den Landesobmann, den Landesmajor und den politischen
Höchstanwesenden des Landes Kärnten.
Das Marketenderinnen-Verdienstabzeichen in Bronze kann an Marketenderinnen verliehen werden, die mind. 5 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Das Marketenderinnen-Verdienstabzeichen in Silber kann an Marketenderinnen verliehen werden, die mind. 8 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Das Marketenderinnen-Verdienstabzeichen in Gold kann an Marketenderinnen verliehen werden, die mind. 12 Jahre aktive Tätigkeit im Dienste der Kärntner Bürger- und Schützengarden nachweisen können. |
Ehrenkreuz
Zweck der Auszeichnung:
Für besondere und außerordentliche Verdienste um das Kärntner Schützenwesen werden vom Verband der Kärntner Bürger- und Schützengarden als Dank und Anerkennung das "Ehrenkreuz" in Bronze, Silber und Gold verliehen. Für die Verleihung dieser Auszeichnung ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Kärntner Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist generell ein strenger Maßstab anzulegen.
Die Verleihung der Marketenderinnen-Verdienstmedaillen erfolgt in würdiger Form und festlichem
Rahmen (im Normalfall beim Landestreffen des Verbandes der Kärntner Bürger- und
Schützengarden) durch den Landesobmann, den Landesmajor und den politischen
Höchstanwesenden des Landes Kärnten.
Das Ehrenkreuz in Bronze kann an Mitglieder einer Kärntner Garde, Gönner und Förderer verliehen werden. |
Das Ehrenkreuz in Silber kann an Mitglieder einer Kärntner Garde, Gönner und Förderer verliehen werden. |
Das Ehrenkreuz in Gold kann an Mitglieder einer Kärntner Garde, Gönner und Förderer verliehen werden. |
Ehrenmitgliedschaft
![]() Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden - als einfaches Ehrenmitglied - als Ehrenmitglied über eine bestimmte Funktion (Ehrenlandesobmann, Ehrenlandesmajor ...) Für die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft bedarf es eines einstimmigen Beschlusses in der Generalversammlung des Verbandes der Kärntner Bürger- und Schützengarden. |
Schützenschnüre
Die Berechtigung zum Tragen einer Schützenschnur ist nur aktiven Mitgliedern (Schützen,
Musikanten und Marketenderinnen) einer Kärntner Bürger- oder Schützengarde vorbehalten. Die
Schutzenschnur wird je nach Schiesleistung in Grün (Rot), in Silber oder in Gold verliehen.
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